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Die Platz- und Spielordnung |
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Platz- und Spielordnung Sport-Club 1926 e.V. Eltersdorf Fassung vom 11.03.2009 A. Allgemeines
Die Platz- und Spielordnung gilt für alle Mitglieder der Tennisabteilung. Die Abteilungsleitung und deren Beauftragte sind weisungsberechtigt. B. Ordnung § 1 Spielberechtigung Spielberechtigt sind die Mitglieder der Tennisabteilung des SC Eltersdorf. Jedes Mitglied erhält ein Namensschild durch den Spielleiter.
Bei den Zeiten der Platzbelegung soll auf die Mitglieder Rücksicht genommen werden, die tagsüber keine Zeit zum Spielen haben. Kinder und Jugendliche sollen vorrangig die Plätze 3-7 belegen.
§ 2 Platzbelegung Die Namensschilder der Mitglieder berechtigen zur Vorbelegung für eine Spielstunde. Die Plätze 1,2,3 und 4 sind nur dann wirksam reserviert, wenn eine entsprechende Spielstunde mit dem Namensschild vorher an der Tafel belegt wurde. Eine Platzreservierung ist nur max. 6 Tage im Voraus möglich. Die Plätze 5,6 und 7 können nicht im Voraus belegt werden. Das Namensschild kann nur bei Anwesenheit des Spielers gehängt werden. Ein Spieler, der bereits spielt, kann keinen der Plätze 5 bis 7 vorbelegen.
Erscheinen die in der Belegungstafel eingetragenen Spieler nicht, so kann frühestens 10 Minuten nach Beginn der Spielstunde der Platz neu belegt werden. Dazu müssen dann die Namensschilder über diejenigen der nicht erschienenen Spieler gehängt werden. Sollte sich nur ein Spieler um mehr als 10 Minuten verspäten, verliert der allein anwesende Spieler nicht das Recht für eine Spielstunde. Er muss jedoch jeden Partner akzeptieren.
Freie Spielplätze können solange ohne Belegung durch das Namensschild bespielt werden, bis ein Mitglied die Belegung des entsprechenden Platzes durch das Einhängen seines Namensschildes vornimmt. Danach müssen die Spieler, welche ohne Reservierung gespielt haben, den Platz sofort räumen.
Generell ist das Spiel rechtzeitig vor der vollen Stunde zu beenden, damit noch ausreichend Zeit für die Platzpflege (Abziehen und Wässern) bleibt. Nach Beendigung der Spielstunde sind die Namensschilder zu entfernen.
Bei starkem Spielandrang hat die Abteilungsleitung das Recht, Doppel- und / oder Mixedspiele auf den Plätzen 5 bis 7 anzuordnen.
Turniere, die durch den Spielleiter nach Möglichkeit 6 Tage vorher angemeldet sind, haben Vorrang vor jedem anderen Spielbetrieb. In Absprache mit dem Spielleiter können Trainer Plätze für bestimmte Zeiten reservieren.
§ 3 Gastspielregelung Gäste dürfen - zusammen mit einem Mitglied der Tennisabteilung - spielen. Das Vereinsmitglied ist für den Gast verantwortlich. Er schuldet der Abteilung die Gastgebühr und hat seinen Namen lesbar vor dem Spiel in das ausgelegte Gästebuch mit Tag, Uhrzeit, Spielzeit und Platz einzutragen.
Die Gebühr beträgt je Gast und Stunde € 4,00 für Einzel; € 3,00 für Doppel; Bei Nichteintragung vor dem Spiel je € 8,00.
Die Gastgebühren werden am Saisonende abgebucht oder an die Abteilungsleitung bezahlt. Gastspiele sollen Montag – Freitag in der Zeit von 16.00 - 20.00 Uhr vermieden werden. Mitglieder können mit einem Gast-Trainer gebührenfrei trainieren. Die Berechtigung dazu erteilt auf Antrag die Abteilungsleitung. Sie ist widerruflich.
§ 4 Ranglistenspiele Ranglistenspieler haben das Recht, für ein Ranglistenspiel den Platz 2 Stunden in Verbindung mit einem Ranglistenschild (gelb) zu belegen. Unterbrechungen bei Ranglistenspielen (Wetter usw.) verlängern nicht automatisch die vorbelegte Spielzeit.
§ 5 Witterung / Bewässerung Zur Erhaltung der Platzqualität darf nur bei geeigneter Witterung gespielt werden; nicht bei Regen und Nässe. Trockene Plätze sind ausreichend zu wässern. Hierfür ist das Spiel ggf. zu unterbrechen. Die Abteilungsleitung kann die Plätze bei Unbespielbarkeit sperren oder den Spielbetrieb zeitweise einstellen.
§ 6 Kompetenzen und Entscheidungen Über die Auslegung der Platz- und Spielordnung entscheidet in Streitfällen die Abteilungsleitung. Sie ist berechtigt, die Spielordnung während der Spielsaison vorläufig abzuändern oder anzupassen, soweit dies der störungsfreie Spielbetrieb erfordert. Bei wiederholten Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung und unsportlichem Verhalten kann die Abteilungsleitung Spielverbote aussprechen und / oder ein Ausschlussverfahren nach der Vereinssatzung einleiten.
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